Kunst am Bau |
Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben.
Unabhängig von dieser öffentlichen Zielsetzung fühlen sich auch manche private Bauherren der Kunst am Bau verpflichtet und realisieren entsprechende Projekte in und an ihren Verwaltungs- oder Geschäftsbauten. Die Kunst am Bau ist dauerhaft fest innen oder außen mit dem Bauwerk verbunden oder befindet sich im Freiraum auf dem dazugehörigen Grundstück. Ausnahmsweise kann sich Kunst am Bau auch im öffentlichen Raum im Umfeld des betreffenden Bauwerks befinden. Insofern besteht eine gewisse Schnittmenge zur Kunst im öffentlichen Raum. An sich lassen sich diese beiden Arten der öffentlich sichtbaren Kunst sehr genau differenzieren, teils sind die Übergänge jedoch fließend, da der Betrachter eine Zuordnung kaum vornehmen kann. Teilweise werden die beiden Begriffe auch synonym gebraucht.* Lassen Sie sich von uns beraten und planen Sie mit uns Ihre öffentliche Ausschreibung. Wir unterbreiten Ihnen Möglichkeiten und schlagen Ihnen Komplettlösungen aller Gewerke vor. Rufen Sie doch einfach mal an. Bereits realisierte Kunst am Bau Lösungen finden Sie hier: Referenzen / Kunst am Bau * Quelle (Auszugsweise): Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Kunst_am_Bau , http://de.wikipedia.org/wiki/Kunst_im_%C3%B6ffentlichen_Raum
|